Stand: 01.11.2008
1) Der Auftraggeber ist an seinen Antrag auf Veröffentlichung eines Werbeeintrags (Auftrag) zwei Wochen vom Tag der Unterzeichnung des Auftrags an gebunden. porta.vi ist auch nach Vertragsschluss berechtigt, aus wichtigem Grund zurückzutreten. Wichtige Gründe sind u. a. Nichtzahlung trotz Fälligkeit und Verzug, Vermögensverfall, Illiquidität oder Geschäftsaufgabe des Auftraggebers sowie Anhaltspunkte dafür, dass durch die Veröffentlichung des Werbeeintrags das geschäftliche Ansehen von porta.vi Schaden nehmen könnte.
2) Der Auftrag gilt für eine Veröffentlichung des Werbeeintrags des Auftraggebers in den vertraglich vereinbarten Online-Medien. porta.vi ist berechtigt, den Umfang und die Auflage der Produkte zu erweitern oder einzuschränken und die Bezeichnung der Produkte zu ändern. Im Fall einer Einschränkung des Umfangs oder der Auflage hat der Auftraggeber dann ein Recht zur außerordentlichen Kündigung oder Minderung, wenn diese nicht nur vorübergehend ist und mindestens 50 % des Umfangs bzw. der Auflage beträgt.
3) Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung und Haftung für den Inhalt seines Werbeeintrags und stellt porta.vi von jeglichen wettbewerbs-, urheber-, namens- und markenrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter frei. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, sämtliche Fragen bezüglich solcher Ansprüche vor Erteilung des Auftrags zu klären. porta.vi übernimmt keinerlei Gewähr für den Inhalt, insbesondere nicht für den Wahrheitsgehalt des in Auftrag gegebenen Werbeeintrags.
4) Die Laufzeit der mit porta.vi geschlossenen Verträge richtet sich nach der im Einzelfall getroffenen Vereinbarung. Soweit diesbezüglich keinerlei andere Regelung getroffen wurde, gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, falls nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gegenüber der porta.vi GmbH, Linprunstraße 44, 80335 München, gekündigt wird. Es gilt das Datum des Poststempels.
5) Rechnungsbeträge sind nach Rechnungsstellung durch porta.vi mit einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Für jede Mahnung kann porta.vi einen pauschalen Mahnkostenbetrag in Höhe von 5,00 Euro erheben. Auftragsvermittler, sonstige Unternehmen oder Dritte sind nicht berechtigt Zahlungen für porta.vi entgegenzunehmen.
6) Eine Veröffentlichung erfolgt für alle Silber- und Gold-Einträge, soweit technisch möglich, nach Freigabe des Korrekturabzugs durch den Auftraggeber innerhalb des darauf folgenden Monats bzw. mit der auf den Vertragsschluss folgenden Aktualisierung des jeweiligen Mediums. Einer Freigabe des Korrekturabzugs durch den Auftraggeber steht es gleich, wenn dieser nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des Korrekturabzugs dessen Inhalt widerspricht. Soweit porta.vi dem Auftraggeber die Möglichkeit gibt, seinen Werbeeintrag online zu bearbeiten, behält sich porta.vi im Fall von Unstimmigkeiten oder der Notwendigkeit der Übermittlung ergänzender Informationen durch den Auftraggeber vor, Änderungen nicht zu übernehmen bzw. den Eintrag zu sperren, solange diese Fragen vom Auftraggeber nicht geklärt werden. porta.vi behält sich darüber hinaus das Recht vor, in einem Grundeintrag zu jeder Zeit redaktionelle Änderungen vorzunehmen.
7) Der Preis für den Werbeeintrag gilt pro Vertragsjahr, ist jährlich zu entrichten und gilt während der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit als fest vereinbart. Für die Zeit danach ist porta.vi berechtigt, den Preis zu erhöhen. Im Fall einer Preiserhöhung um mehr als 10 % hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich innerhalb einer Frist von 1 Monat ab Datum des schriftlichen Erhöhungsverlangens unter Einhaltung der Formvorschriften der Ziff. 4 zu kündigen.
8) porta.vi ist um eine gewissenhafte und sorgfältige Ausführung des Auftrags bemüht. Erscheint ein bestellter Werbeeintrag versehentlich nicht oder ist die Ausführung unbrauchbar, so entfallen etwaige Zahlungsansprüche. Bei unrichtigem oder unvollständigem Werbeeintrag hat der Auftraggeber Anspruch auf Minderung. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Unerhebliche Mängel in der Ausführung des Auftrags berechtigen nicht zu einem Preisnachlass.
9) Zur Leistung von Schadenersatz ist porta.vi, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur verpflichtet, soweit der porta.vi GmbH oder ihren Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet porta.vi nur, soweit es sich um eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Auch in solchen Fällen ist die Haftung auf typische, bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden bis zur Höhe des Auftragswerts begrenzt. Im Fall höherer Gewalt besteht keine Schadenersatzpflicht.
10) Für jegliche Fehler aufgrund Übermittlung von Informationen unter Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen besteht keine Haftung seitens porta.vi. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Mängelrügen müssen bei offensichtlichen Fehlern jeweils spätestens 4 Wochen nach Erscheinen des jeweiligen Produkts geltend gemacht werden, ansonsten erlischt ein eventueller Anspruch. Eine Aufrechnung ist für den Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.
11) Gerichtsstand ist München, soweit nicht zwingend gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. porta.vi ist berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Geschäftssitz in Anspruch zu nehmen.
12) Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Vertragschließenden verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht.
Hinweis gem. § 33 BDSG:
Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsbearbeitung und -abwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert.